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Brandschutzordnung

BRANDSCHUTZUNTERWEISUNG

Regelmäßige Brandschutzunterweisungen sind ein wichtiger Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes.

Brandschutzunterweisungen sind nach ArSchG § 12 (1) gefordert.

Brandschutzunterweisungen nach ArSchG müssen
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- danach 1x jährlich stattfinden

Auch in vielen Sonderbauvorschriften sind die regelmäßigen Unterweisungen ein fester Bestandteil.

Die Brandschutzunterweisung klärt z.B. auf über:
- die Inhalte der Brandschutzordnung
- das Verhalten im Brandfall
- das Vermeiden von Bränden
- die Lage der Flucht- und Rettungswege
- die Lage und Bedienung der Feuerlöscher (nicht zwangsläufig mit praktischem Feuerlöschtraining)
- die Lage und Bedienung der Brandmeldeeinrichtungen

Eine besondere Bedeutung haben Brandschutzunterweisungen in Kitas und Schulen. Dabei sind die Unterweisungen eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen von Räumungsübungen/Evakuierungsübungen.


Das Brandschutzbüro Bähr erstellt für Sie die Brandschutzordnung Teil A und B im Paket mit einer profesionellen Brandschutzunterweisung

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