Brandschutzbüro Bähr

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Brandschutzkonzept

Brandschutznachweis und Brandschutzpläne

Das Brandschutzkonzept ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Es ist bei Sonderbauten anzuwenden, kann aber auch bei anderen Vorhaben, soweit erforderlich und möglich, zugrunde gelegt werden. Das Brandschutzkonzept muss auf den Einzelfall und auf die Nutzung der baulichen Anlagen abgestimmt sein. Aus dem Katalog von Inhalten des Brandschutzkonzeptes muss das Brandschutzkonzept für ein konkretes Bauvorhaben nur die Angaben enthalten, die für seine Beurteilung erforderlich sind.

Der Brandschutznachweis und das Brandschutzkonzept zählen zu den bautechnischen Nachweisen im Baugenehmigungsverfahren.

Der Brandschutznachweis wird grundsätzlich durch den für das Bauvorhaben bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt.
Bei Gebäuden bis einschließlich der Gebäudeklasse 4 der LBO muss der Nachweis durch einen Fachplaner für Brandschutz oder einen für das Bauvorhaben Bauvorlageberechtigten, der die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachweisen kann, erstellt sein.
Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 der LBO und Sonderbauten nach § 38 Abs. 2 LBO BW muss der Nachweis durch einen Fachplaner/Sachverständigen für Brandschutz bescheinigt sein.

Brandschutzpläne sind Teil eines jeden Brandschutzkonzeptes, sie dienen als Visualisierung des zugehörigen Brandschutzkonzeptes.

Brandschutzpläne sind einfach gehaltene Grundrisse der beschriebenen Anlagen. Sie enthalten alle wichtigen Informationen für den Brandschutz.

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